LOGOPÄDIE

In unserer Praxis behandeln wir Kinder aller Altersgruppen, Jugendliche und Erwachsene. Die Therapie findet hauptsächlich in unseren Praxisräumen statt, aber auch in Seniorenheimen oder bei Ihnen zu Hause – entsprechend Ihres Gesundheitszustandes.

Die logopädischen Maßnahmen umfassen das Erstellen einer Diagnose, Beratung und die Therapie von Störungen des Sprachverständnisses, der gesprochenen und geschriebenen Sprache, des Sprechens, der Atmung, der Stimme, der Mundfunktion, des Hörvermögens, des Schluckens und der Wahrnehmung. Darüber hinaus werden vor allem im Bereich der Stimme auch präventive Maßnahmen angeboten. Die regelmäßige und ausführliche Beratung der Angehörigen (Eltern, Partner, Kinder) gehört vor allem bei Kindern und bei schwergestörten Erwachsenen zum Tätigkeitsfeld, da nur so eine Veränderung der Kommunikationsfähigkeit im Alltag erreicht werden kann.

Besonderes  Ziel ist es, jeden Patienten individuell zu beraten und zu behandeln.

Erwachsene mit Kommunikationsstörungen unterschiedlichster Ursache, wie z. B. Schlaganfall,  Krebserkankungen oder neurodegenerative Erkrankungen werden stationär und ambulant versorgt. 

Unter stationärer Versorgung wird die über mehrere Wochen andauernde Behandlung in Kliniken (Akutphase) und Rehabilitationszentren verstanden, bei der der Patient auch nachts und über das Wochenende in der Einrichtung bleibt. Ambulante Behandlungen werden wohnortnah durchgeführt, d.h. die Patienten wenden sich dazu an Therapiezentren oder freie Praxen mit entsprechenden therapeutischen Schwerpunkten. 

 So erhalten z. B.  Aphasiepatienten Sprachtherapie in neurologischen  Rehabilitationszentren in Einzel- und/oder Gruppentherapie. Relativ häufig erfolgt nach einem stationären Aufenthalt, d. h. nach Klinik und Anschlussheilbehandlung in einer Rehabilitationseinrichtung, die Weiterbehandlung im ambulanten Bereich, d.h. in einem ambulanten Therapiezentrum oder auch einer logopädischen  Praxis mit entsprechender Spezialisierung, wie unsere.

Therapie bei Kindern:

  • Sprech- und Sprachstörungen bei Kindern
  • Dyslalie (Störung der Aussprache; z.B. Lispeln)
  • Verbale Entwicklungsdyspraxie (Störung der Sprechmotorik und des Bewegungsablaufs)
  • Sprachentwicklungsverzögerungen (z.B. Defizite im Sprachverständnis, im Wortschatz o. der Grammatik)
  • Sprachentwicklungsstörungen

Therapie bei Erwachsenen

Erwachsene mit Kommunikationsstörungen unterschiedlichster Ursache, wie z. B. Schlaganfall,  Krebserkankungen oder neurodegenerative Erkrankungen werden stationär und ambulant versorgt. 

Unter stationärer Versorgung wird die über mehrere Wochen andauernde Behandlung in Kliniken (Akutphase) und Rehabilitationszentren verstanden. Ambulante Behandlungen werden wohnortnah durchgeführt, d.h. die Patienten wenden sich dazu an Therapiezentren oder freie Praxen mit entsprechenden therapeutischen Schwerpunkten.

Ein besonderes Feld sind Sprachstörungen, Sprechstörungen oder Schluckstörungen wie sie nach einer Erkrankung oder einem Unfall auftreten können. 

Ablauf logopädische Sitzungen

Eine logopädische Sitzung kann in einer kleinen Gruppe stattfinden. Meist erhalten Erwachsene und  Kinder jedoch Einzelsitzungen mit einer Dauer von normalerweise 45 Minuten. Bezahlt wird die Therapie, sofern sie vom Arzt verordnet wurde, von der Krankenkasse.

Am Anfang der logopädischen Behandlung steht die Diagnostik, die bereits im Alter von zwei bis drei Jahren durchgeführt werden kann.

Die Therapieinhalte werden den Kindern stets spielerisch vermittelt. Eltern sind häufig verwirrt, wenn die Logopädin mit den Kindern Memory spielt. Doch beim Spiel entsteht ein Gespräch zwischen Kind und Logopädin, bei dem letztere auf die richtige Aussprache der Wörter achtet und Fehler sofort verbessert. Auch Spiele zur Verbesserung der Mundmotorik und der Zungenmuskulatur stehen auf dem Programm. Dies können einfache Aufgaben sein wie der Versuch, mit der Zungenspitze die eigene Nasenspitze zu berühren.

Verordnung

Hausärzte, Internisten, Neurologen, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte mit Zusatz Stimm- und Sprachtherapie sowie die Phoniater (Stimm- und Sprachärzte)  können auf der Grundlage der Heilmittelrichtlinie eine Verordnung zur Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie ausstellen. Kieferorthopäden und Zahnärzte können im Falle von „Störungen des orofazialen Muskelgleichgewichts“ ebenfalls eine Verordnung zur „Sprech- und Sprachtherapie“ ausstellen.

Für die Ausstellung einer Verordnung / Rezeptes wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt. Das Rezept ist 14 Tage gültig.

Die Kosten der Behandlung übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen.